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Rechtlich sicherer Transport von Simulatoren und Waffen

Für uns sind unsere Waffensimulatoren Sportgeräte und keine Waffen; auch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 05.03.2012 [01] stuft unsere Simulatoren nicht als Waffen ein. Sie sind aufgrund ihrer nicht der Beseitigung oder Herabsetzung der Abwehrfähigkeit von Menschen dienenden Zweckbestimmung keine Hieb- oder Stoßwaffen im Sinne des Waffengesetzes. Trotz der Zweckbestimmung durch den Hersteller und der […]

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